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Schweizerische Eidgenossenschaft - Webinhalte über Nachlassstundung
Die Steiner AG hat Gläubigerschutz beantragt, da sie mit einem Liquiditätsengpass konfrontiert ist.
Das Bauunternehmen war am Neubau des Spitals Wetzikon beteiligt.
Der Zürcher Bau- und Immobiliendienstleister hat Schwierigkeiten, seine Rechnungen zu bezahlen.
Am Donnerstag gab das Unternehmen bekannt, dass es beim Bezirksgericht Zürich ein Gesuch für eine provisorische Nachlassstundung eingereicht hat.
Der Grund dafür ist ein Liquiditätsengpass, der die Geschäftstätigkeit beeinträchtigen könnte.
Die Schwierigkeiten der Steiner AG wurden spätestens vor einem Monat deutlich, als ein Streit zwischen dem Regionalspital Wetzikon und dem Bauunternehmen eskalierte.
Steiner sollte als Totalunternehmer einen Neubau sowie Sanierungsprojekte für das Spital realisieren – ein Auftrag im Umfang von über 200 Millionen Franken.
Der Neubau ist schon weit fortgeschritten, doch Anfang April kam es zu Problemen.
Es wurde bekannt, dass das Spital Wetzikon in einer existenzbedrohenden Finanzkrise steckt.
Der Kanton Zürich untersagte dem Spital seine Hilfe.
Seit Ende April ist das Spital in provisorischer Nachlassstundung.
Anfang Mai folgte die nächste Hiobsbotschaft: Die Arbeiten für den Neubau stehen still.
Zunächst sah es so aus, als sei Steiner lediglich wegen der Finanzprobleme des Spitals ausgestiegen.
Das Unternehmen ließ verlauten, dass das Spital bei weitem noch nicht alle Rechnungen für bisher erbrachte Leistungen bezahlt habe.
Die Zahlungsausstände seien „beträchtlich“.
Und ob künftige Rechnungen je beglichen würden, sei ungewiss.
Das Spital habe bis Mitte April sämtliche Rechnungen bezahlt und danach 3,9 Millionen Franken zurückgehalten, weil Steiner schon seit einiger Zeit intransparent sei.
Vertraglich geschuldete Unterlagen zu Kosten von Subunternehmern und Zahlungen an solche seien nicht vorgelegt worden.
Tatsächlich hatten sich damals Subunternehmer darüber beklagt, auf offenen Rechnungen sitzen geblieben zu sein, wie der „Zürcher Oberländer“ berichtete.
Zu einem Fragenkatalog der NZZ nahm Steiner damals nicht konkret Stellung.
In einer Mitteilung schrieb das Unternehmen nur, dass dem Spital die Liquidität zur Finanzierung des Neubaus fehle.
Deshalb habe man den Vertrag gekündigt.
Den Vorwurf, dass sie Subunternehmer nicht mehr bezahlt habe, dementierte die Steiner AG allerdings nicht.
Nun hat also auch Steiner Gläubigerschutz beantragt.
Wird das Gesuch um Nachlassstundung bewilligt, kann die Steiner AG während vier Monaten nicht betrieben werden.
Während dieser Zeit – die verlängerbar ist – können Sanierungsmöglichkeiten geprüft und realisiert werden.
Ob Gläubiger zu Schaden kommen und auf einen Teil ihrer Forderungen verzichten müssen, ist nicht klar.
Es hängt davon ab, wie viel Geld Steiner seinerseits von seinen säumigen Kunden eintreiben kann.
Das Verfahren gebe Zeit, um „für Zahlungsverzögerungen von Kunden aus früheren Projekten im Baubereich Lösungen zu erarbeiten“, heißt es in der Mitteilung.
Sicher ist, dass die Steiner AG mit dem nun bekannt gegebenen Schritt nicht am Ende ist.
Eine Nachlassstundung ist kein Konkurs.
Es handelt sich um ein gesetzlich geregeltes Sanierungsverfahren ähnlich dem „Chapter 11“ in den USA oder einem „Sanierungsverfahren in Eigenregie“ in Deutschland.
Das Ziel besteht darin, einen Konkurs zu vermeiden.
Steiner kann unter der Aufsicht des Sachwalters gewissermaßen „normal“ weiterarbeiten.
Aufgabe des Sachwalters ist es, sämtliche Geldflüsse zu kontrollieren, um sicherzustellen, dass alle Gläubiger gleich behandelt werden.
Dass die Steiner AG überhaupt in diese unangenehme Situation gekommen ist, hat nicht nur mit dem Spital Wetzikon zu tun, sondern generell mit dem General- und Totalunternehmergeschäft.
Dieses ist liquiditätsintensiv und gleichzeitig sehr konfliktträchtig.
Wenn der Bauherr nach Abschluss der Arbeiten die Bauabnahme verzögert und die Schlusszahlungen nicht leistet, fehlt dem Generalunternehmer Geld, um seine Subunternehmer zu zahlen.
Solche finanziellen Durststrecken lassen sich teilweise mit neuen Projekten überbrücken.
Die Bauherrschaft leistet typischerweise eine Anzahlung, die verwendet werden kann, um temporäre Löcher beim alten Projekt zu stopfen, bis dort allfällige juristische Auseinandersetzungen abgeschlossen sind.
Bei der Steiner AG gibt es jedoch keine neuen GU- oder TU-Projekte mehr und damit auch keine großen Anzahlungen.
Vor drei Jahren wurde beschlossen, dieses Geschäft aufzugeben und sich auf die Immobilienentwicklung zu konzentrieren.
Steiner baut also nicht mehr selber, sondern engagiert sich in den Phasen davor, wo es darum geht, Grundstücke zu sichern und Planungen zu machen.
Mit dem Erhalt der Baubewilligung werden die Projekte typischerweise an einen Investor verkauft, der dann seinerseits vielleicht einen GU/TU beauftragt.
Dieses Geschäft funktioniert laut Steiner sehr gut.
Aber es sind viel kleinere Beträge, die fließen.
Die gegenwärtigen finanziellen Schwierigkeiten stammen also aus einem Geschäftsfeld, das Steiner aufgibt.
Um zu vermeiden, dass die Immobilienentwicklung in den Strudel der verbleibenden GU/TU-Projekte gerissen wird, wurde nun die Nachlassstundung beantragt.
So soll es einfacher sein, „den Übergang von einem Generalunternehmer zu einem Immobilienentwicklungs-Unternehmen erfolgreich zu vollziehen“, wie Steiner schreibt.
Die Steiner AG ist seit 108 Jahren auf dem Schweizer Markt tätig.
Die 1915 als Schreinerei Carl Steiner Schuhmacher gegründete Firma entwickelte sich unter Karl Steiner zu einem der führenden General- und Totalunternehmer der Schweiz.
Das Sihlcity wurde zum Beispiel von Steiner gebaut.
Seit Mai 2010 ist die Firma allerdings nicht mehr in Schweizer Hand, sondern gehört zur indischen Hindustan Construction Company Ltd.
(HCC).
Die Steiner AG beschäftigt 160 Mitarbeitende und führt laut eigenen Angaben derzeit Immobilienprojekte im Wert von rund 5 Milliarden Franken.